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Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland haben gender-queere Menschen die Freiheit, ihren Namen selbstbestimmt zu wählen. Die Standesämter sind auf die Umstellung vorbereitet und es können für die dreimonatige Wartepflicht Termine ab November vergeben werden. Diese wichtige Gesetzesänderung stärkt Rechte und Freiheiten und ermöglicht es LGBTIQ*-Personen, ihre Identität durch ihren Namen auszudrücken. Für alle, die das Gesetz anwenden möchten, verweisen wir auf diesen Leitfaden für Erklärungsberechtigte des Bundesverband Trans* e.V.
 aus Berlin.

Für den Gang zum Amt kann es vielleicht befreiend sein analog zu einer Hochzeit Menschen einzuladen oder sich ein Begleitung mitzunehmen. Vielleicht organisiert ihr eine echte "Gender Reveal Party" und eignet euch den Begriff an. Lasst eurer Krativität freien Lauf. Vielleicht ist es für einige aber auch einfach "endlich" und ihr habt keine Lust darum etwas organisieren zu müssen. Macht es so, wie ihr es euch wünscht: #selbstbestimmt

Wir haben allen Standesämter in Schleswig-Holstein für euch angeschrieben. Aus den Antworten geht hervor, dass die Standesämter sich gerade vorbereiten oder bereits vorbereitet sind. Beim tatsächlichen Prozess der Namensänderung muss laut mancher Standesbeamt:innen der sog. Deadname verlesen werden und unmittelbar danach wird der neue Vorname festgeschrieben. Wir gehen davon aus, dass ihr euch das Standesamt für diesen Termin aussuchen könnte (wie bei einer Hochzeit), nachdem ihr den Termin bei eurem zuständigen Wohnortstandesamt angemeldet habt. Vorgaben aus Berlin, die auf einem Anmeldungsentwurf zur Anzahl der neuen Vornamen vermerkt waren, haben keine uns bekannte gesetzliche Grundlage. Wir gehen davon aus, dass ihr auch über die Anzahl der Vornamen selbstbestimmt entscheiden könnt, um eure Geschlechtsidentität abzubilden.

Auch wenn es keine festen gesetzlichen Vorgaben gibt, haben sich durch Rechtsprechung und Gewohnheitsrecht gewisse Richtlinien für die Namensgebung entwickelt, an denen sich Standesbeamte und Gerichte orientieren. So sollte der neue Vorname eindeutig als Vorname erkennbar sein. Der gewählte Vorname darf nicht erniedrigend, lächerlich, beleidigend oder herabsetzend sein. Adelstitel und akademische Titel gelten nicht als Vornamen, und auch Krankheiten oder medizinische Bezeichnungen sind unzulässig. Markennamen, Ortsnamen, Familiennamen und negativ besetzte Begriffe sind als Vornamen ungeeignet, es sei denn, der Name ist international als Vorname anerkannt. Es gibt keine genaue Festlegung zur Anzahl der zulässigen Vornamen, aber fünf gelten als Richtwert, wobei mehr als zehn Vornamen auf jeden Fall zu viel sind. Gebräuchliche Kurzformen eines Vornamens sind erlaubt, Koseformen hingegen nicht. Namen mit negativer Konnotation z.B. aus der Bibel, wie Judas, sind nicht erlaubt, während Heiligennamen und andere biblische Namen, wie Jesus, zulässig sind. Die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Namens liegt letztlich im Ermessen der Standesbeamt*innen, die das Wohl dder Antragssteller*innen berücksichtigen sollen. Unserer Meinung ist nach dem Selbstbestimmungsgesetz das Wohl bereits vorausgesetzt und der Wunschname sollte durch das Standesamt akzeptiert werden.

Das neue Selbstbestimmungsgesetz bietet euch die Möglichkeit, euren Namen selbst zu wählen und damit eure Geschlechtsidentitäten frei auszudrücken. Nutzt diese Freiheit und gestaltet eure Zukunft mit einem oderer mehreren Namen, die wirklich zu euch passen. Es gibt einige Organisationen und Beratungsstellen, die euch bei diesem wichtigen Schritt begleiten und unterstützen können. Unsere Informations- und Beratungsstelle NaSowas wendet sich an alle queeren Menschen bis 26 Jahren in Schleswig-Holstein. Gemeinsam schaffen wir eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Menschen den Namen tragen kann, der zu dieser Person passt. Meldet Euch gerne innerhalb der Sprechzeiten oder über unsere Onlineberatungsstelle.

 

Wie möchtest Du genannt werden? Entspricht Dein Vorname den oben genannten Vorgaben und ist für Dich mit Deinem Geschlechtseintrag 'divers' oder 'keine Angabe' stimmig, kannst Du als genderqueere, diverse, nicht-binäre, genderfluide, agender oder inter* Person selbst über Deine/n Namen bestimmen! Melde Dich gerne bei uns, wenn es Probleme gibt.

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